"Sozialhilfeleistungen" im europäischen Aufenthalts- und Sozialrecht ("Brey")
Orientierungssatz zur Anmerkung
Der Ausschluss nicht wirtschaftlich aktiver Unionsbürger von Sozialhilfeleistungen anderer Mitgliedsstaaten aufgrund aufenthaltsrechtlicher Merkmale kann nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.