Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Protokoll zur mündlichen Verhandlung vom 04.12.2013 (L 10 AS 72/10) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Senat "… an der für den vorliegenden Zeitraum maßgeblichen Kdu-Richtlinie des Landkreises (Anmerkung Landkreis Rügen) letztlich keine Aspekte mehr zu erkennen vermag, die die Tragfähigkeit dieser Richtlinie im Sinne eines schlüssigen Konzeptes in Frage stellen dürften,.."