Jobcenter: Keine Übernahme der Selbstbeteiligung privat krankenversicherter Hartz IV-Empfänger.
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 26.09.2013 - L 4 AS 348/12 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze (Jura Forum))
Privat krankenversicherte Hartz-IV-Bezieher können vom Jobcenter keine Übernahme der Versicherungs-Selbstbeteiligung einfordern. Dies gilt selbst dann, wenn der jährliche Versicherungstarif samt Selbstbeteiligung günstiger ist, als die Hälfte des Versicherungs-Basistarifs ohne Selbstbeteiligung.