Die Bundesregierung erkennt in einer kleinen Anfrage das Recht auf Beistand bei einem Hausbesuch an und begründet dies damit, dass dies zwar nur im Rahmen von Verhandlungen und Besprechungen bestände, aber bei Hausbesuchen das vor Ort in Augenschein genommene auch Gegenstand von Erörterungen sein wird und dies nicht trennscharf auseinanderzunehmen sei, weswegen auch bei Hausbesuchen ein Recht auf Beistand bestände. Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/K...3---Antwort.pdf
Hintergrund Hausbesuch: Hessisches Landessozialgericht L 7 AS 1/06 ER 30.01.2006 rechtskräftig