Hartz-IV-Kontrollen - Im Zweifel für das Jobcenter „Selbstanzeige“ schützt Steuerhinterzieher vor Strafen. Bei Hartz-IV-Empfängern werden schon 300 Euro überzahlte Leistung als „Betrugsversuch“ gewertet. Ein Beitrag der taz.de, hier zum Link:http://www.taz.de/Hartz-IV-Kontrollen-/!132987/Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2252Willi S