BSG, Urteile vom 10.09.2013 -B 4 AS 3/13 R , B 4 AS 4/13 R und - B 4 AS 3/13 R zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II
Leitsätze ( Autor) Die beiden für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Senate des BSG haben bereits entschieden, dass zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten iS des § 22 Abs 1 SGB II ein Rückgriff auf die Tabellenwerte der Wohngeldtabelle nur erfolgen kann, wenn nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen Erkenntnismöglichkeiten und -mittel zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten nach einem schlüssigen Konzept nicht (mehr) vorhanden sind, also ein "Erkenntnisausfall" vorliegt. Hieran hält der Senat fest.