Sowohl die in Griechenland befindliche Eigentumswohnung, als auch der Olivenhain sind verwertbare Vermögensgegenstände des Leistungsbeziehers.
Sozialgericht Detmold, Beschluss vom 03.02.2014 - S 9 AS 2274/13 ER
Leitsätze (Autor)
Auch im einstweiligen Rechtsschutzverfahren reicht die bloße Behauptung, dass die Immobilien in Griechenland aufgrund der dort herrschenden Krise gar nicht oder nur weit unter Wert zu veräußern seien nicht aus.