Der Nachweis abweichender höherer Kosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 b AlgII-V erfordert eine einzelfallbezogene Kostenaufstellung nebst konkretem Vortrag unter Beifügung entsprechender Nachweise, nicht lediglich einen allgemein gefassten Vortrag üblicher Beifügung entsprechender Nachweise, nicht lediglich einen allgemein gefassten Vortrag üblicher Betriebskosten eines Fahrzeugtyps, verbunden mit der Behauptung, die in der Verordnung festgelegte Pauschale reiche nicht aus.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.01.2014 - L 13 AS 267/11
Leitsätze (Juris )
Die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 3b Alg II-V verwendet den Rechtsbegriff des Entfernungskilometers, stellt also nur auf die einfache Fahrt ab (Senat, Beschluss vom 12. Oktober 2009 – L 13 AS 242/09 B ER ).