Kosten in einer Kindertagesstätte nach § 22 Abs. 6 SGB II
Anspruch Jugendhilfe versus Bildungspaket Hartz IV, atypischer Bedarf Mit der Abgrenzung Jugenhilfe/Bildungs- und Teilhabepaket, atypischer Bedarf setzt sich die Entscheidung des SG Berlin vom 11.05.2011 S 55 AS 13521/10 auseinander.
Anmerkung: mir erscheint es fraglich, ob hier ein atypischer Fall iSd § 22 Abs.6 SGB II vorliegt, weil der KITA-Besuch besonders in Berlin der typische Fall sein dürfte.