Grundlage Rechtsgrundlage für die vorliegenden Fachlichen Hinweise ist § 44b Abs. 3 Satz 2 SGB II, danach haben die Träger in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich ein Weisungsrecht gegenüber den gemeinsamen Einrichtungen (im Folgenden Jobcenter genannt). Der BA obliegt gemäß § 44b Abs. 3 Satz 1 SGB II die Verantwortung für die rechtmäßige und zweckmäßige Erbringung der Leistungen nach § 16d SGB II.