Seite 1 MITGLIED IM PARITÄTISCHEN WOHLFAHRTSVERBAND Rudolfstr. 125 42285 Wuppertal Tel: 0202 - 31 84 41 FAX: 0202 - 30 66 04 E-Mail: info@tachelessozialhilfe. de Internet: http://www.tachelessozialhilfe. de Geschäftsführender Vorstand: Harald Thome Wuppertal, den 30.05.2012 Offener Brief Unterkunftskosten (KdU) in Wuppertal: Konsequenzen aus der Entscheidung des BSG vom 16. Mai 2012 zur Angemessenheit der KdU in NRW Sehr geehrter Herr Lenz, das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Datum vom 16. Mai 2012 (B 4 AS 109/11 R) festgestellt, dass gemäß ständiger Rechtsprechung für die Angemessenheit der Unterkunftskosten auf die landes-rechtlichen Förderrichtlinien des WNB zurückzugreifen ist. In der Praxis bedeutet dies, dass gemäß der Bestimmungen zum WNB zur Bemessung der Angemessenheit der Wohnraumgröße in NRW 50 Quadratmeter für einen Single-Haushalt und für jede weitere Person weitere 15 qm gelten. Die landesrechtlichen Bestimmungen wurden zum 1. Januar 2010 um 5 qm von 45 auf 50 qm erhöht. Das Jobcenter Wuppertal hat aber, trotz eindeutiger Rechtslage und auch verschiedener Aufforde-rungen durch den Verein Tacheles e.V. per Pressemitteilung (http://www.haraldthome. de/media/files/Tacheles-PM-KdU-22.02.2010.pdf) und im ARGE Beirat an seiner rechtswidrigen Verwaltungspraxis festgehalten und dies in seiner zum 01.03.2012 aktualisierten Richtlinie zu den Unterkunftskosten bestätigt (http://www.harald-thome.de/media/files/Kdu2/KdU-Wuppertal--- 01.03.2012.pdf).