Nach durchsicht des (VwVfG) sind mir einige § sehr ins Auge gefallen mit denen man die JC und Sb so richtig ins Schwitzen bringen kann. Hier ein Auszug:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 51 Wiederaufgreifen des Verfahrens § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes § 39 Begründung des Verwaltungsaktes § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes § 29 Akteneinsicht durch Beteiligte § 24 Untersuchungsgrundsatz § 21 Besorgnis der Befangenheit § 59 Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags !!!!! § 71c Informationspflichten § 80 Erstattung von Kosten im Vorverfahren