Widerspruch: Keine Rückforderung zu viel gezahlter Arbeitslosenhilfe bei Fehler der Verwaltung
Name Absender BGnr. Adresse Datum
Widerspruch Rückforderung zu viel bezahltem Geld vom xxxxx 012
Ein Leistungsempfänger muss davon ausgehen können das die Bewilligungsbescheide seine Richtigkeit haben da SIE VON FACHPERSONAL ERSTELLT WERDEN UND BRAUCHT AUCH DEN BEWILLIGUNGSBESCHEID NICHT ZU PRÜFEN BEI WAHRHEISTSGEMÄSSEN ANGABEN. Keine Rückforderung zu viel gezahlter Arbeitslosenhilfe bei Fehler der Verwaltung
Keine Überprüfungspflicht bei Hartz IV Anträgen Keine Verpflichtung von Hartz IV Empfängern zur Überprüfung von Leistungsbescheiden auf ihre Richtigkeit , wenn alles wahrheitsgemäß mitgeteilt wurde