Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III
Datum
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Empfänger
Bedarfsgemeinschaftsnummer
Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III
Werte Damen und Herren, bereits am xx.xx.xxxx habe ich bei ihnen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II gestellt. Obwohl ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, haben sie ohne jeden Grund bislang nicht über diesen Antrag entschieden. Wie ihnen, aus den ihnen vorliegenden Unterlagen, bekannt ist, haben ich weder Einkommen noch verwertbares Vermögen, damit sind sie Aufgrund meines Antrages seit Antragstellung gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 SGB II verpflichtet, unseren Lebensunterhalt zu sichern.
Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II sind die Leistungen dazu monatlich im Voraus zu erbringen.
Sie verweigern also seit Antragstellung ihre Rechtspflichten. Eine "Normale" Bearbeitungsfrist von ein bis zwei Wochen wäre nicht zu beanstanden da sie die Rechtspflicht haben, meinen Bedarf monatlich zu decken. Krankheit von Mitarbeitern, zu geringe Bearbeitungskapazitäten oder andere, nicht in unserer Verantwortung liegende Gründe, entbinden sie nicht von diesen Rechtspflichten.
Hiermit beantrage ich, ALG II gemäß § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III sofort vorläufig zu entscheiden und das uns zustehende ALG II SOFORT rückwirkend zur Antragstellung zu zahlen.
Bei Ablehnung werden ich umgehend beim zuständigen Sozialgericht Feststellungsklage erheben und behalte mir Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) sowie gegen den zuständigen Sachbearbeiter wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt ausdrücklich vor.