Grundsätzlich hat ein Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass sich die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Dieser im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte Grundsatz ist eindeutig (§ 535 BGB). Dennoch klappt es in vielen Fällen mit der Mängelbeseitigung nicht. Denn die Reparatur verursacht Kosten, die Eigentümer häufig vermeiden wollen.