ALG II: Amt darf keine Bagatellgrenze für Fahrtkosten festlegen Das Bundessozialgericht hat eine "Bagatellgrenze" von sechs Euro verworfen, die die Arbeitsgemeinschaft der Stadt Augsburg für die Erstattung von Fahrtkosten festgelegt hatte. Damit gab des Gericht einem Augsburger recht, der vom Jobcenter 3,52 Euro wiederhaben wollte: Fahrgeld für einen Pflichttermin beim Amt. BSG (Bundessozialgericht), Urteil vom 06.12.2007 (Az.: B 14/7b AS 50/06 R).