Hartz IV für Einwanderer aus der EU - Gleichbehandlung ist Pflicht Deutschland will eine EU-Regelung aushebeln und eingewanderten EU-Bürgern kein Hartz IV zahlen. Das ist eindeutig illegal, sagt die Sozialrechtlerin Dorothee Frings. taz: Frau Frings, die
taz: Frau Frings, die Bundesregierung will verhindern, dass EU-BürgerInnen, die zur Arbeitssuche nach Deutschland kommen, Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, beantragen können. Wird das gelingen?
Dorothee Frings: Nein. Das kann nicht gelingen, denn es verstößt gegen die EU-Verordnung 883/2004, die im Mai 2010 in Kraft getreten ist. Diese „Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit“ ist in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht. Sie schreibt vor, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei der Gewährung vieler Sozialleistungen, zum Beispiel für Arbeitslose, gleichzubehandeln sind.
Wird auch Hartz IV von dieser Verordnung erfasst?
Ja, eindeutig. Im Anhang der Verordnung sind Hartz-IV-Leistungen ausdrücklich aufgeführt.
Äußerst interessant auch diese Quelle dazu: Soziales Netzwerk Bürgergemeinschaft gegen Sozialabbau - Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA)