Bereits am 23. März 2012 hatte das OLG Bremen eine Preisklausel der Sparkasse Bremen für das P-Konto gekippt (Az.: 2 U 130/11). Auch die Sparkasse hatte für das Führen des P-Kontos eine zusätzliche Gebühr von bis zu 7,50 Euro monatlich verlangt. Diese Zusatzgebühr sei aber unzulässig und stelle eine „Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung“ dar, so die Bremer Richter.