Rechtssicherheit und Fairness bei Grundsicherung nötig - Diakonie-Umfrage ergibt: SGB-II-Rechtsansprüche regelmäßig nicht umgesetzt und BA Geschäftsanweisungen zu SGB I und X
Jeder Mensch hat einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Seinem wegweisenden Urteil vom 9. Februar 2010 hat das Bundesverfassungsgericht dies zugrundegelegt und festgestellt, dass die Regeleistungen des SGB II nicht verfassungskonform sind. Den anschließenden Gesetzgebungsprozess hat die Diakonie kritisch begleitet und immer wieder deutlich gemacht, dass die Ermittlung des Regelsatzes wiederum weder ausreichend transparent, noch sach- und realitätsgerecht erfolgt ist.