Die Mandantenseite: Bundesweite Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten Wir vertreten Sie in sozialrechtlichen Angelegenheiten im gesamten Bundesgebiet.
Dank moderner Kommunikationsmittel wie E-mail und Fax können wir Sie im Widerspruchsverfahren und auch im Klageverfahren im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Besondere Leistung für Hartz IV Empfänger und bei Leistung zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe:
Wenn Sie gegen einen Bescheid des Jobcenters oder das Sozialamt vorgehen wollen, benötigen wir den Bescheid, einen Beratungshilfeschein für alle im Bescheid genannten Personen und eine Vollmacht.
Wir vertreten Sie auch vor den Sozialgerichten. Die Termin werden wir bei entfernt liegenden Sozialgerichten in der Regel durch besonders qualifizierte Rechtsanwälte vor Ort erledigen lassen.
Infomieren Sie sich über die Einzelheiten unverbindlich am Telefon unter der Nr.: 030-77904177 oder 0331-2709271. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.