Hartz4-Plattform fühlt sich bestätigt: Existenz-Entzug aus § 31 SGB II nicht mehr möglich Bild: Hartz IV Plattform
„Mit der heutigen Entscheidung des Bundessozialgerichts sehen wir uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, dass das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar auch den Hartz IV-Sanktionsparagrafen 31 gekippt hat, erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin nach der Kasseler Urteilsverkündung gegenüber dem Sozialticker.”
„Der Hinweis der Richter während der Verhandlung, dass sie „nicht zu prüfen gehabt“ hätten, „ob die Sanktion verfassungswidrig“ sei, ist ein an Deutlichkeit nicht zu überbietender Wink mit dem Zaunpfahl an alle Verwaltungen und Sozialgerichte.“ Die Presseerklärung und bei Veröffentlichung das Urteil stehen auf: