Jobcenter erstmals richtig als Strafbehörden bezeichnet Lachnummer zum Herrentag: Jobcenter erstmals richtig als Strafbehörden bezeichnet
Der Informationsdienst des Deutschen Bundestages begeht freudsche Fehlleistung und bezeichnet Jobcenter irrtümlich als Strafgesetzbuch II Behörden.
Hier der Auszug aus der Mitteilung des Deutschen Bundestages: "8. Im Bundestag notiert: Widersprüche gegen Entscheidungen von Strafgesetzbuch-II-Behörden
Arbeit und Soziales/Antwort
Berlin: (hib/TYH) Die Zahl der Widersprüche gegen Entscheidungen von Strafgesetzbuch-II-Behörden (SGB-II-Behörden) ist in den vergangenen sieben Jahren gestiegen. Wie der Antwort der Bundesregierung (17/9335 ) http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/093/1709335.pdf zu entnehmen ist, haben auch die Klagen im Rechtskreis des SGB II zwischen 2005 bis 2011 zugenommen. Die Widersprüche sind demnach von 666.969 auf 721.600 und die Klagen von 38.655 auf 144.180 gestiegen.
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