> Ein Beitrag für alle > > Ab 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Das neue Finanzierungsmodell bringt folgende Veränderungen für Bürgerinnen und Bürger: > > Einfache Regel: Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen – egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben. > > Zeitgemäßes Modell: Der neue Beitrag deckt alle Angebote auf allen Verbreitungswegen ab. Es wird nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden. > > Stabiler Beitrag: Mit 17,98 Euro monatlich bleibt der Rundfunkbeitrag stabil.
> Ein solidarischer Beitrag > > Durch das neue Modell werden einzelne Personengruppen entlastet: Sie zahlen den ermäßigten Beitrag oder werden vollständig befreit: > > Ob Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder BAföG: Wer bestimmte staatliche Sozialleistungen bezieht, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. > > Menschen mit Behinderung, denen das Merkzeichen „RF” im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, beteiligen sich mit einem reduzierten Beitrag an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Programms. Sie zahlen ein Drittel des Beitrags – 5,99 Euro pro Monat. > > Taubblinde Menschen können sich wie bisher auf Antrag ganz befreien lassen. > > Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann und welche Nachweise zu erbringen sind, erfahren Sie hier.