Kassel - Allein wegen Rundungsdifferenzen von 20 Cent bei der Auszahlung von Hartz IV dürfen Arbeitslose nicht vor Gericht ziehen. Das Bundessozialgericht hat die Klage einer Frau aus Mühlhausen in Thüringen als unbegründet zurückgewiesen.
Die Frau hatte monatlich 20 Cent mehr an Hartz-IV-Leistung gefordert, weil der Satz zwar richtig berechnet, aber ihrer Meinung nach falsch gerundet worden war.