Die sterblichen Überreste werden hier in NRW bspw. nach Holland verbracht, um dort, da die Krematorien dort die preiswertesten sind, eingeäschert zu werden.
Die Asche wird dann in der Nähe der Verbrennungsanlage in alle Winde zerstreut. Natürlich, wie sollte es auch anders bei deutschen Behörden sein, jedenfalls hier in NRW, ohne die bedürftigen, trauernden Hinterbliebenen vorher zu informieren.
Das ist ein Verstoß gegen das Bestattungsgesetz von NRW (http://tinyurl.com/7arx8rz). Die Hinterbliebenen erfahren erst davon, wenn alles erledigt ist, spätestens dann, wenn die Rechnung der Ordnungsbehörde (über 2.000 EUR) ins Haus flattert. Sie haben natürlich dieses Geld nicht, denn wäre sonst Antrag beim Sozialamt gestellt worden. Nun kommt der Gerichtsvollzieher.
Selbst die renomierte Rechtslehrerin Frau Prof. Dr. jur. Helga Spindler ist sprachlos. Die Ordnungsbehörde, die letztlich für die Bestattung eines Leichnams zu sorgen hat, ist kein Verpflichteter i.S.v. § 74 SGB XII, denn der Staat kann unter keinem Gesichtspunkt hilfebedürftig im Sinne des Sozialhilferechts sein. Die Ordnungsbehörde hat auch keinen Ersatzanspruch nach § 25 SGB XII gegen den Sozialhilfeträger.
Den schwarzen Peter haben wieder die bedürftigen Hinterbliebenen, die Armen.
Realität in Deutschland.
Nicht nur, dass Arme, Menschen niedriger Klasse sind, vermehrt krank werden, früher sterben, nein auch im Tod werden sie weiterhin wie der letzte Dreck behandelt. Willkommen im Mittelalter.