Asylbewerber müssen ab sofort mehr Geld bekommen Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt. Sie lägen unterhalb des Existenzminimums und müssen ab sofort erheblich angehoben werden, entschieden die Richter.
Aktenzeichen: 1 BvL 10/10 und 2/11
Karlsruhe - Die staatlichen Hilfen für Asylbewerber müssen ungefähr auf das Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV erhöht werden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Demnach reichen die bisherigen Leistungen für Asylbewerber nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus.
Nun muss der Gesetzgeber die Höhe der Zuwendungen unverzüglich neu berechnen, entschieden die Richter. Bis dahin gilt jedoch eine Übergangsregelung, nach der die rund 130.000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten.
Demnach erhalten die Betroffenen von nun an Leistungen in Höhe von 336 Euro monatlich. Davon müssen 130 Euro "für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens" in bar ausbezahlt werden. Bislang lag dieser Betrag bei 40 Euro. Die Übergangsregelung gilt rückwirkend ab 2011 für alle noch nicht rechtskräftig ergangenen Bescheide.
Die gesetzlich festgelegten Sozialleistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sind seit 1993 nicht mehr erhöht worden. Sie liegen bei monatlich 224 Euro und damit um bis zu 47 Prozent unter den Hartz-IV-Regelsätzen - die zurzeit 374 Euro für Erwachsene betragen und eigentlich als Existenzminimum gelten.
Der Erste Senat urteilte nun, die Höhe der Geldleistungen sei evident unzureichend, weil sie trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland so lange nicht verändert worden sei.