Bundesrechnungshof: Umstellung bei Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder kann 160 Millionen Euro Verwaltungskosten sparen
Beim SGB-II-Bezug von Kindern sollte der Vorrang von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld abgeschafft werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand einzusparen, dem wegen der Anrechnung der vorrangigen Leistungen kein Nutzen für die Empfänger gegenüberstehe. Dies empfiehlt der Bundesrechnungshof in einem Bericht vom 17.07.2012.
Die Kinder sollten unverkürzte SGB-II-Leistungen vom Jobcenter erhalten, wobei der Gesamtanspruch der betroffenen Bedarfsgemeinschaften unverändert bliebe. So sollen sich jährlich mindestens 160 Millionen Euro an Verwaltungskosten einsparen lassen.
Unterhaltsvorschuss und Wohngeld verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand
Nach seinen Ermittlungen erhielten 2009 über 340.000 Kinder in Bedarfsgemeinschaften mit einem Elternteil Unterhaltsvorschuss, > erläutert der Bundesrechnungshof in seinem Bericht «über den > Vollzugsaufwand bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld > an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für > Arbeitsuchende». Davon hätten über 92.000 zusätzlich Wohngeld bekommen.
Diese vorrangigen Leistungen seien in Höhe von 700 Millionen Euro jährlich gezahlt und auf die Hartz-IV-Ansprüche der Kinder angerechnet > worden. In der Praxis bedeute dies, dass die Berechtigten die jeweilige > Leistung getrennt bei den Jobcentern, den Unterhaltsvorschussstellen und > den Wohngeldbehörden beantragen müssen. Diese wiederum müssten einen > aufwändigen und fehlerträchtigen Daten- und Informationsaustausch > betreiben um die Leistungen zu berechnen. > > Alleinerziehende Elternteile erhielten Leistungen aus einer Hand > > Der > damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand könnte durch die > vorgeschlagene Lösung erheblich reduziert werden, so der > Bundesrechnungshof. Die daraus folgende Verschiebung der Lasten zwischen > Bund, Ländern und Kommunen müsste durch eine Änderung des > Verteilungsschlüssels bei anderen Leistungen ausgeglichen werden. Der > Bundesrechnungshof unterstreicht, dass sein Vorschlag gleichermaßen > alleinerziehende Elternteile entlasten würde. Denn sie bekämen die > notwendige Hilfe alleine vom Jobcenter und damit aus einer Hand.
Quelle: Bundesrechnungshof: Umstellung bei Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder kann 160 Millionen Euro Verwaltungskosten sparen | beck-aktuell
Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 BHO über den Vollzugsaufwand bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende
[quote="Willi Schartema"]Bundesrechnungshof: Umstellung bei Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder kann 160 Millionen Euro Verwaltungskosten sparen
Beim SGB-II-Bezug von Kindern sollte der Vorrang von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld abgeschafft werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand einzusparen, dem wegen der Anrechnung der vorrangigen Leistungen kein Nutzen für die Empfänger gegenüberstehe. Dies empfiehlt der Bundesrechnungshof in einem Bericht vom 17.07.2012.
Die Kinder sollten unverkürzte SGB-II-Leistungen vom Jobcenter erhalten, wobei der Gesamtanspruch der betroffenen Bedarfsgemeinschaften unverändert bliebe. So sollen sich jährlich mindestens 160 Millionen Euro an Verwaltungskosten einsparen lassen.
Unterhaltsvorschuss und Wohngeld verursachen erheblichen Verwaltungsaufwand
Nach seinen Ermittlungen erhielten 2009 über 340.000 Kinder in Bedarfsgemeinschaften mit einem Elternteil Unterhaltsvorschuss, > erläutert der Bundesrechnungshof in seinem Bericht «über den > Vollzugsaufwand bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld > an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für > Arbeitsuchende». Davon hätten über 92.000 zusätzlich Wohngeld bekommen.
Diese vorrangigen Leistungen seien in Höhe von 700 Millionen Euro jährlich gezahlt und auf die Hartz-IV-Ansprüche der Kinder angerechnet > worden. In der Praxis bedeute dies, dass die Berechtigten die jeweilige > Leistung getrennt bei den Jobcentern, den Unterhaltsvorschussstellen und > den Wohngeldbehörden beantragen müssen. Diese wiederum müssten einen > aufwändigen und fehlerträchtigen Daten- und Informationsaustausch > betreiben um die Leistungen zu berechnen. > > Alleinerziehende Elternteile erhielten Leistungen aus einer Hand > > Der > damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand könnte durch die > vorgeschlagene Lösung erheblich reduziert werden, so der > Bundesrechnungshof. Die daraus folgende Verschiebung der Lasten zwischen > Bund, Ländern und Kommunen müsste durch eine Änderung des > Verteilungsschlüssels bei anderen Leistungen ausgeglichen werden. Der > Bundesrechnungshof unterstreicht, dass sein Vorschlag gleichermaßen > alleinerziehende Elternteile entlasten würde. Denn sie bekämen die > notwendige Hilfe alleine vom Jobcenter und damit aus einer Hand.
Bundesrechnungshof: Bericht nach § 99 BHO über den Vollzugsaufwand bei der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und Wohngeld an Kinder mit Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende http://bundesrechnungshof.de/veroeffentl...-99-bericht.pdf