Gelsenkirchen: SPD- Ratsfraktion | Das Bundessozialgericht hat in einer aktuellen Entscheidung die Wohnungsgrößen für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) neu geregelt. Es gilt nun zum Beispiel für Singlehaushalte eine maximale Größe von 50 m2 statt wie bisher 45 m2. Nachdem das Thema bereits in der letzten Sitzung des Sozialausschusses (ASA) angesprochen worden war, möchte die SPD-Ratsfraktion zur Sitzung im September nun genauere Informationen über die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung und mögliche Steuerungsmöglichkeiten der Stadt erhalten und hat die Verwaltung hierzu um einen umfassenden Bericht gebeten.
Axel Barton, sozialpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion nimmt die Berichterstattung aus der Nachbarstadt Essen zum Anlass, in Gelsenkirchen nach eigenen Lösungen zu suchen: „Einfach die zugebilligte Mietobergrenze für den Quadratmeter um 20 Cent auf 4,61 Euro für die Kaltmiete zu senken, wie es die Stadt Essen gemacht hat, weil auch für diesen Preis ausreichend Wohnraum vorhanden sei, wollen wir als SPD-Ratsfraktion nicht als Lösung akzeptieren.
Gleichwohl müssen wir angesichts unserer Haushaltslage alle Möglichkeiten prüfen, wie wir den Spagat zwischen einer angemessenen Wohnung für ALG-II-Bezieher und dem sparsamen Umgang mit Steuermitteln hinbekommen. Hierzu gehört eine genaue Analyse des örtlichen Wohnungsmarkts und der aktuellen Entwicklung der Mieten.“