Rechtsschutzversicherte haben Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Nicht wenige Hartz IV Empfänger unterhalten eine Rechtsschutzversicherung. Für Rechtsanwälte ein praktische Sache. "Kein Vorchuss keinen Knete und er Anwalt hilft sofort." Was vielen nicht bekannt ist, die oft vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 100, 150 oder 200 Euro pro Fall muss man nicht an seinen Rechtsanwalt zahlen, wenn er für die Selbstbeteiligung rechtzeitig Prozesskostenhilfe beantragt wird und die Klage Aussicht auf Erfolg hat.