Ungerechtigkeiten gut verpackt helfen dem Fiskus beim Sparen, fallen nicht auf und sind keine Aufreger. Wir vom Team Der Sozialrechtexperte sind dem nachgegangen und werden in den nächsten Wochen und Monaten auf solche Fallen im Gesetz in unregelmäßiger Folge hinweisen.
Nr. 1 Grundfreibetrag von 100 Euro und höhere Ausgaben.
Hat der Hartzer einen 400-Euro-Job, kann er nur den Grundfreibetrag von 100 Euro absetzen. Liegt sein Einkommen über 400 Euro, muss das Jobcenter bei höheren Ausgaben eine Einzelabrechnung vornehmen.
Hat man mehr als 100 Euro im Monat, kommt für Arbeitnehmer und Selbstständige ein Freibetrag von 20 Euro dazu. Hat man keine Ausgaben, wie Fahrkosten zur Arbeit usw. und unterhält auch keine Versicherung (auch KFZ) ist der Freibetrag von 100 Euro o.k..
Hat man höhere Ausgaben als 100 Euro, so werden bei der Einzelberechnung die 20 Euro nicht berücksichtigt. Die Regelung ist bei hohen berufsbedingten Ausgaben ungerecht und verhindert die Aufnahme einer Tätigkeit.
Beispiel eines Aufstockers mit einem Einkommen von mehr als 400 Euro, einer KFZ-Haftpflichtversicherung in Höhe von 81 Euro und Fahrkosten zur Arbeit in Höhe von 38 Euro jeweils monatlich:
Versicherungspauschale 30,00 Euro 30,00 Euro Werbungskostenpauschale 15,33 Euro 15,33 Euro Fahrkosten 38,00 Euro KFZ-Haftpflichtversicherung 81,00 Euro Weiterer „Freibetrag“ in 100 Euro 54,67 Euro
Gesamtfreibetrag 164,33 Euro 100,00 Euro
Einkommensbereinigung & Bereinigung von Erwerbseinkommen Seite 55 - 66