Rechtanwaltsvergütung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Urkundsbeamte der Sozialgerichte sind häufig der Ansicht, dass die Vergütung der Rechtsanwälte im Sozialrechtsverfahren zu hoch sei. Sie kürzen die Gebührennoten der Rechtsanwälte mit dem Verweis, dass die von den Rechtsanwältin in Ansatz gebrachten Gebühren unbillig seien. Das Sozialgericht Freiburg hat am 13.06.2012 hierzu festgestellt, dass auch im Einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Mittelgebühr regelmäßig angemessen.
Will der Schuldner, also die Staatskasse oder das Jobcenter hiervon nach unten abweichen, hat der Schuldner darzulegen, warum die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterdurchschnittlich gewesen sei.