Zum Thema Amtsarzt, bevor eine Egv abgeschlossen werden darf, muss die Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Das mal vorweg, Nun habe ich meine Jobvermittlerin besonders lieb, auch das nur zum besseren Verständnis. Sie wollte mir also etwas Gutes tun, eine Egv, na klar warum denn nicht. Sie klimperte auf der Tastatur, und siehe da, eine vorgefertigte Egv kam heraus. Ich darauf, ihnen ist bekannt das man eine Egv nur mit erwerbsfähigen Hilfeempfänger abschließen darf? Sie darauf, sind sie denn krank? Ich, ne fühle mich recht gut. Woher haben sie die Gewissheit dass ich erwerbsfähig bin? Sie, öööhhhh, ja etwa nicht!? Nun merkte sie dass sie in der Sackgasse gelandet war, suchte nach einer Möglichkeit mir doch noch etwas Gutes (Egv) angedeihen zu lassen. Da kam ihr der glorreiche Gedanke ein Gutachten erstellen zu lassen um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Zunächst versuchte sie mich davon zu überzeugen das auch sie sehr stark daran interessiert sei wie dann nun mein gesundheitlicher Zustand sei. Als ich sie dann nach ihren medizinischen Ausbildungen befragte, die sie ja benötigt um ein Gutachten deuten zu können, in der Regel machen das Ärzte und nicht eben ehemalige Postler oder halt Sb vom JC. Da merkte sie zum 2. Mal das sie wieder in einer Sackgasse gelandet war. Ihr Ausweg daraus, dann werde ich sie vom MD vorladen lassen! Nehmen sie ihre Gesundheitsakten mit und gut iss. Ich, welche Unterlagen? Ich verfüge über keine! Auch wenn, ginge es weder sie noch dem Amtsarzt etwas an was dort drin steht. Aber ich habe nicht mal einen Hausarzt! Sie, wie keinen Hausarzt? Ich, ich habe keinen! Um nicht zum 3. Mal in der Sackgasse zu landen ließ sie rechtzeitig davon ab. Ich bekam also einen Einladungstermin zum MD, nahm diesen auch wahr, er schaute mich an und fragte, waren sie nicht schon mal vor 3 Jahren bei mir? Ich, gutes Gedächtnis oder so wenig zu tun? Sein Gesicht wurde schlagartig blass, nun viel ihm die damalige Situation sicher wieder ein. Denn, genau über diesen Arzt musste ich damals die Ärztekammer informieren. ( Untersuchung, 1 Minute, Ergebnis topfit). Und nun stand ich wieder vor ihm. Er, dann zeigen sie mal ihre ärztlichen Unterlagen. Ich, welche Unterlagen! Ich bin hier damit sie mich ausgiebig begutachten! Auch wenn ich welche hätte, würde ich ihnen diese nicht überlassen müssen! Gleiche Spiel wie vor 3 Jahren, 1 Minute gucken, alles klar mit ihnen. Ich schicke das Gutachten dann an das Jobcenter. Ich, das untersage ich ihnen ausdrücklich!!! Ich weise sie ausdrücklich auf ihre Schweigepflicht hin!!! Er wusste dass ich keinen Spaß mache, und mit der Ärztekammer wollte er sicherlich wegen mir nicht erneut Stress bekommen. Er sah mich hilfesuchend an, wie soll ich das denn nun machen? Ich, ganz einfach, Briefumschlag an mich adressieren, Gutachten rein und dann eben per Post an mich versenden. Also, nix JC, nix Sb! An mich direkt! Und fettich iss!
Das hat er dann auch verstanden und war folgsam. 3 Wochen später bekam ich das Gutachten und kurz darauf einen Einladungstermin meiner Sb. Ihr ahnt es schon? Ja genau, sie wollte mir doch dieses besondere Bonbon (Egv) noch zukommen lassen, aber dazu benötigte sie doch nun zwingend diese Informationen aus diesem Gutachten. Aber wie nun daran kommen konnte ich in ihrem Gesicht lesen. Natürlich gar nicht! Und genau das erklärte ich ihr kurz und bündig. Iss nich! Nun platzten all ihre schönen Träume mich mit einer Egv zu beglücken.
Aber dann kam ihr der Plan B in den Sinn, dann mache ich das eben als VA. Vergaß aber das man gegen eine Egv als VA auch widersprechen kann und die Aufschiebende Wirkung macht solch einen VA auch zum zahnlosen Tiger. Ihr könnt euch denken wie es weiter ging/endete? Natürlich verfasste ich eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen diese liebe Sb, fasste auch die zusätzlichen unnötigen Kosten für das JC kurz zusammen, mit dem Hinweis ob man sich solche Mitarbeiter in der heutigen Zeit leisten könne. Zusätzlich machte ich noch darauf aufmerksam dass ich diese Aktion dem Bund der Steuerzahler gemeldet habe. Das tragische Ende, ich kann nun leider auf diese liebe Sb nicht mehr zurückgreifen! Vielleicht hat sie sich einen ruhigeren Job gesucht. Bonbons verteilen ist gar nicht so einfach. Was ich damit sagen möchte, die Sb können nicht flüchten! Nur kündigen oder rausgeschmissen werden. Unter diesem Druck möchte ich nicht Tag täglich stehen. Also, beglückt sie regelmäßig zb. mit, Fachaufsichtsbeschwerden, Widersprüche, Klagen, vielleicht sogar mit persönlichen Besuchen . Tun wir ihnen auch mal etwas Gutes.
Gruß Manni
PS. Seht dieses bitte nur als Denkanstoß an, einfach mal über den Tellerrand hinausschauen