Vor dem Landessozialgericht sind mehrere Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der in der Wohnaufwendungsverordnung (WAV) festgelegeten Mietobergrenze anhängig.
Wird einzelne Normen der WAV für unwirksam erachtet, dürften viele Leistungesberechtigte aus dem SGB II und SGB XII einen höheren Anspruch auf Miete haben.
Wer seine Bewilligungbescheide bestandskräftig werden liess (Monatsfrist zum Widerspruch verstrichen), könnte Pech gehabt haben, wenn er nicht bis zur Verkündung der Entscheidung einen Überprüfungsantrag gestellt hatte.
Am Dienstag verkündet das Landessozialgericht ein Urteil, aus dem sich theeoretisch ein Nachzahlungsanspruch für tausende Hartz-IV-und Sozialhilfe-Empfänger ergeben könnte.
Denn nur, wer gegen seinen Bescheid Widerspruch eingelegt hat, kann auch rückwirkend von einer Neuregelung profitieren. Die zuständige Senatsverwaltung schweigt sich dazu bislang aus, berichtete die TAZ