Meine Anträge auf Bewerbungskosten wurden mehrfach schriftlich abgelehnt.
Diese ARGE Herne besteht nach wie vor auf ihre wahnwitzige Forderung das ich meine Bewerbungen auf Stellenangebote genau so durchführe wie ich es nun wie folgt beschreibe:
Entdecke ein Stellenangebot ( Internet, Zeitung oder Aushang ). Dann schreibe ich meine SB an, benötige ja einen Termin damit sie feststellen kann ob ich mich dort überhaupt bewerben darf.
Gesetz dem Fall sie arbeitet sofort meine schriftliche Anfrage ab, so liegen zwischen schon mal 4 Tage Postweg dazwischen und Porto von 0,55 €.
Dann erhalte ich eine Einladung von ihr, kostet der ARGE 0,55 € Porto. Dann stelle ich einen Antrag auf Fahrtkostenübernahme zum Einladungstermin, natürlich schriftlich als Einschreiben mit Rückschein, ich muss ja beweisen können dass ich diesen Antrag vorab gestellt habe. Kosten dafür ca. 2,50 €.
ARGE überweist mir nun nach ca. 14 Tagen die Fahrtkosten zu diesem Einladungstermin (4,60 € Busfahrt hin/rück).
SB sieht sich das Stellenangebot an und entscheidet dann ob ich mich dort auf diese Stelle schriftlich bewerben darf.
Nun stelle ich einen schriftlichen Antrag natürlich wieder als Einschreiben mit Rückschein auf Bewerbungskostenübernahme und wieder verdient die Post 2,50 € daran.
Nach weiteren 14 Tagen erhalte ich nun die Gutschrift der Bewerbungskosten zu diesem Stellenangebot.
Ich sende nun meine Bewerbungsunterlagen an den potenziellen AG als Einschreiben mit Rückschein ( 2,50 € ), benötige ich ja, da es der einzige Beweis ist das ich mich dort beworben habe, nicht jeder AG bestätigt den Erhalt der Bewerbungsunterlagen.
Dann, wenn der AG denkt ich könne mich in seinem Betrieb einbringen, muss er mir eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zukommen lassen. Sollte er die Fahrtkosten zu diesem Termin nicht übernehmen, so muss er mir dieses mitteilen damit ich nun erneut einen Antrag auf Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch stellen kann. Natürlich wieder per Einschreiben mit Rückschein (2,50 €), dann bekomme ich einen Bewilligungsbescheid über die Fahrtkosten ( € ? ).
Nach weiteren 14 Tagen erhalte ich die Anweisung der Fahrtkosten zu diesem Termin. Erst jetzt kann ich einen festen Termin mit diesem potenziellen AG vereinbaren. Ergo, von dem Zeitpunkt der Entdeckung des Stellenangebotes bis zur Wahrnehmung des Vorstellungsgespräches sind nun mindestens 46 Tage vergangen und 15,70 € plus Fahrtkosten zum Vorstellungstermin entstanden.
Sollen wir uns nicht zeitnah bewerben? Warum werden nur 5 € pauschal an Bewerbungskosten angeboten? Alleine der Nachweis darüber übersteigt diese 5 € bei weitem! Sollen wir indirekt sanktioniert werden? Bewerbungskosten sind im RS nicht enthalten, demnach auch vorab von der ARGE zu übernehmen wenn Bewerbungsbemühungen eingefordert werden!
In meinem Fall, war ich dazu verpflichtet dieses Procedere 7 X im Monat durchzuziehen. Wenn nicht, Sanktion ! Da Egv als VA erlassen wurde.
Das ist kein Witz, seht euch nun den Ablehnungsbescheid an.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Habe das Gefühl es soll ein Sanktionsgrund konturiert werden. Egal wie!
Ich musste mich monatlich 7X bewerben, Kosten dafür knapp 110 € - 35,00 € werden erstattet wenn ich es nachweisen kann ----------------- 75 € zahle ich monatlich dazu
Macht für mich ca. 20 % vom Regelsatz aus. Bewerbe ich mich nicht, erhalte ich eine Sanktion von 30 %
Und diese Geschichte widerholte sich mehrfach. Dann erneut Egv als VA mit Bewerbungsanforderungen unter Sanktionsandrohungen. Da ich finanziell nun auf dem Zahnfleisch ging, bewarb ich mich per Email. So weit so gut. Lies sämtliche Anträge, Bewerbungsanschreiben etc. dem JC zukommen. Und siehe da, nun konnten meine Emails angeblich nicht geöffnet werden, dann waren die kpl. Unterlagen im Nirwana verschollen. Glücklicherweise, da ich so etwas schon befürchtet hatte, hatte ich natürlich diese Unterlagen auch an Nürnberg und meine Regionaldirektion weitergeleitet. Aber da ich dem kpl. Verein nicht traue, sendete ich diese Unterlagen auch an den Innenminister, ja wirklich, kein Quatsch. Es vergingen nun Wochen und Monate, es tat sich nichts. Nach genau 6 Monaten beauftragte ich einen Anwalt der dem JC nun auf die Füße treten sollte ( Untätigkeitsklage) Und siehe da, plötzlich tauchten auch meine Bewerbungsunterlagen wieder auf, einfach so und einige Bewerbungen wurden erstattet. Leider nicht alle. Weil angeblich immer noch nicht auffindbar. Da ich ein recht ordentlicher Mensch bin, hatte ich auch die Bewerbungsrückläufer auf meine Bewerbungen abgespeichert. Auf ca. 60% meiner Bewerbungen hatte ich Antworten erhalten. Denke mal, ein recht guter Schnitt. Um es kurz zu machen, ich schrieb den GF des JC an, mit dem Hinweis das seine Sb wohl recht schluderig mit meinen Unterlagen umgegangen sein müssen und als Anhang sendete ich dann diese Bewerbungsrückläufer gleich mit in der Hoffnung das zumindest er begreift, der hat sich dort beworben und hier sind die Bewerbungsrückläufer. Selbst das läuft bis heute nicht gerade. Heute habe ich den GF angeschrieben das in 2 Tagen die Frist für die Untätigkeitsklage erneut gegeben ist. Auch dieses ging aus Sicherheitsgründen wieder an mehrere Empfänger. Wir werden sehen ob er die 2 Tage ungenutzt verstreichen lässt und wieder unnötige zusätzliche Kosten auf den Steuerzahler zukommen. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat dem rate ich, leitet dieses an den Bund der Steuerzahler weiter. Denn das muss ja wohl nicht sein!