Bildungs- und Teilhabepaket: Lernförderung jetzt auch für das Erreichen einer besseren Schulempfehlung
Laut Erlass des Ministeriums für Integration und Soziales können bei der Beantragung von Mitteln zur Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab diesem Schuljahr auch Schüler und Schülerinnen gefördert werden, die formal nicht versetzungsgefährdet sind.
Gefördert werden kann nun auch die "Erreichung eines höheren Lerniveaus", zum Beispiel: Erreichen einer besseren Schulempfehlung.
Diese Änderung beruht auf ein Gerichtsurteil des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen, in dem festgestellt wurde, dass die im Bildungs- und Teilhabegesetz einschränkenden Auslegungskriterien zum sogenannten Lernziel zu erweitern sind.
Wörtlich heißt es dort: "Lernziel ist nicht nur die Versetzung, sondern z. B. auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus".
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
Ein zu begrüßender Entschluss des Ministeriums für Integration und Soziales , denn die Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen,Beschluss vom 28.02.2012, - L 7 AS 43/12 B ER - wird von uns geteilt.
Am 27.04.2012 hatte das Taem des Sozialrechtsexperten den Beschluss des LSG NSB bekannt gegeben.