Hartz V - Betrug nach dem Frauentausch - Leistungsempfänger müssen TV - Gagen dem Jobcenter melden - wegen Betruges zu Geldstrafen verurteilt
So hatte sich die 26-Jährige ihr Fernsehdebüt nicht vorgestellt: Ihren Auftritt in der TV-Serie sah ausgerechnet ein Mitarbeiter des Jobcenters Haßberge. Statt Ruhm erntete die Hartz-IV-Bezieherin eine Vorladung.
Fernsehen bildet nicht immer. Manchmal ist es aber gerade gut, die Seele auf überschaubarem Niveau baumeln zu lassen. Denn nur, weil ein Mitarbeiter des Jobcenters Haßberge Ende 2010 zufällig die RTL-II-Serie "Frauentausch" gesehen hatte, kam es überhaupt zu der Anklage eines Ehepaares wegen Betrugs.
Der Jobcenter-Mitarbeiter hatte nämlich in der Folge eine heimische Hartz-IV-Klientin erkannt, und im Amt darüber berichtet. Eine Kollegin durchforstete daraufhin die Unterlagen nach einer Extra-Einkunft und stellte fest, dass die Frau "Stütze" kassiert hatte, obwohl offensichtlich gleichzeitig eine TV-Gage geflossen war. Am Mittwoch wurde dieser Betrugsfall am Haßfurter Amtsgericht verhandelt.
Zehn Tage lang tauschte Sonja K. ihre Familie mit der einer jungen Frau im Saarland und ließ sich dabei filmen. Als Aufwandsentschädigung bekam sie dafür 1500 Euro Gage von dem TV-Sender bezahlt - Geld, das sie beim Jobcenter hätte angeben müssen.
Richter Wiltschka. verurteilte die Angeklagte wegen Betrugs zu einer Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 35 Euro, den Ex-Mann zu 90 Tagessätzen zu je 30 Euro.