Achtung Jobcenter aufgepasst: Inanspruchnahme von Schülerbeförderungskosten - Kein Abzug eines Teilbetrages vom für Verkehrsausgaben enthaltene Anteil des Regelbedarfs
So die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Kassel,Urteil vom 03.08.2012, - S 10 AS 958/11 - .
Ein berufliches Gymnasium stellt einen eigenständigen Bildungsgang im Sinne des § 28 Abs. 4 SGB II dar.
Es ist dem Grundsicherungsträger verwehrt, einen Antrag auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten eines Leistungsberechtigten - der ein berufliches Gymnasium besucht - mit der Begründung abzulehnen, beim Besuch einer näher gelegenen gymnasialen Oberstufe entstünden keine zusätzlichen Kosten.
Eine Reduzierung der erstattungsfähigen Kosten der Schülerbeförderung, um einen im Regelsatz enthaltenen Teilbetrag scheidet so lange aus, bis der Gesetzgeber einen solchen konkreten Absatzbetrag festgelegt hat.
Es ist unzumutbar den Schulweg von ca. 8 km zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen (vgl. zur Zumutbarkeit Leopold, in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 28 ).
Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann:
Bei Reduzierung eines Teilbetrages vom für Verkehrsausgaben enthaltene Anteil des Regelbedarfs würde gegen das System der Pauschalierung verstoßen werden(Leopold, in: jurisPK-SGB II, 3. Aufl. 2012, § 28).
Rechtstipp: Wem bei den Schülerbeförderungskosten ein Teilbetrag vom für Verkehrsausgaben enthaltenen Anteil des Regelbedarfs abgezogen wurde, sollte schleunigst einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und sich auf dieses Urteil berufen.