Herbert Masslau: Neue SGB II-Regelleistung – Bundessozialgericht konterkariert Bundesverfassungsgerichtsentscheidung
> Das Bundessozialgericht (BSG) hat erstmals mit seiner Entscheidung im Verfahren B 14 AS 153/11 R vom 12. Juli 2012 zur neuen, ab 1. Januar 2011 (rückwirkend) geltenden Regelleistung inhaltlich Stellung bezogen. Für das BSG ist die neue Regelleistung nicht verfassungswidrig.
> Dabei wird deutlich, daß dort, wo es nicht um konkrete Detailrechtsprobleme geht, die Qualität der BSG-Entscheidungen mittlerweile gegen Null tendiert. > Wie schon bei der BSG-Entscheidung B 4 AS 16/11 R
vom 22. März 2012 zu den Unterkunftskosten (KdU) s. meinen Artikel hier so auch hier http://www.herbertmasslau.de/bsg-torpediert-kdu.html bei der Grundsatzfrage der Verfassungsgemäßheit der neuen Regelleistung 2011 hat sich das BSG nicht einmal ansatzweise die Mühe gemacht, mit der Rechtsfrage zwangsläufig verbundene Grundsatzprobleme zu erörtern. Andernfalls hätte sich das nicht nur im Urteil wiederfinden, sondern zu einer ganz anderen Entscheidung führen müssen. > Und anders als der damalige Senatsvorsitzende und Präsident des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) Papier (CSU) wird sich der bald scheidende Senatsvorsitzende des 14. BSG-Senats Udsching (FDP) nicht mit einem Paukenschlag verabschieden. > Fazit: Die BSG-Entscheidung zur Frage der Verfassungsgemäßheit der neuen Regelleistung 2011 ist das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt ist!