(LSG LSA) Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt
Nimmt ein Bezieher von Leistungen nach dem SGB II an einer Arbeitsgelegenheit teil, erhält er die Aufwandsentschädigung nur für die Zeiten der Anwesenheit.
Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gibt es kein Geld. Es liegt weder ein Beschäftigungsverhältnis vor, noch fallen in dieser Zeit tatsächliche Mehraufwendungen an, die entschädigt werden müssten.
Die Kosten für die Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen werden nicht ersetzt, wenn die gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung höher war als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24. Mai 2012, L 2 AS 397/10, rechtskräftig