Die Bundesrepublik Deutschland führt bis heute illegal, hinterlistig das 3. NaZi – Reich von Adolf Hitler weiter. Der deutsche Widerstand und die ungezählt vielen Opfer 1933 – 1945 waren bisher vergeblich gewesen. Der zuständige alliierte Haupt-Militär-Staatsanwalt in Moskau und der dienstvorgesetzte Präsident, seine Majestät Wladimir Wladimirowitsch Putin sind direkt eingeschaltet, was uns mehrfach dokumentiert/bestätigt worden ist. Das russische Außenministerium wurde durch die Regierung der Russischen Föderation eingeschaltet. Auch das wurde uns schriftlich vom Haupt-Militär-Staatsanwalt in Moskau bestätigt. (Dokumente folgen!)
Frau Merkel und zuständigen Minister wurden am 16.11.2012 nach Moskau einbestellt!
Die Verordnung vom 05. II. 1934 über die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit der Kapitulation des 3.Reiches nicht ersatzlos untergegangen! R= StAG
Neues Staatsrecht (Verfassung 1934) Auflage 1936 – Seite 54 -
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht vom 23.11.2007 Art. 4 § 3 bleiben von der Aufhebung unberührt und bestehen fort. 26. Mai 1952
Gemäß Art. 139 GG sind der Bundesgesetzgeber, die Bundesbehörden und die Gerichte einschließlich des BundesGrundGesetzGerichtes auf Dauer gehindert, die Auflagen der Alliierten zu ändern oder aufzuheben.
Der Artikel 116 GG verstößt gegen Artikel 139 Grundgesetz (GG).
Die Rechtslage für die BRD hat sich am 08.12.2010 durch Beseitigung der Reichsangehörigkeit von 1934 geändert.
2010 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG 1913) BGBl. I S. 1864 08.12.2010
Bundesgesetzblatt Teil III vom 01. August 1959 102 . 2 R = StAG 1934 Reichsangehörigkeit = unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit, ist beseitigt
102 . 1 StAG 1913 unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit ? § 1 Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
§ 2 Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt. (weggefallen 1999)
Jeder Deutsche ist in der BRD NaZi Kolonie seit dem 08.12.2010 staatenlos = vogelfrei!
Der Artikel 16 GG wurde am 08.12.2010 durch täuschen beseitigt.
Vogelfrei: = ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend. Bedeutungen: [1] im Mittelalter: als Strafe vom Reichsacht betroffen; ausgestoßen, keine Rechte und kein Eigentum mehr besitzend, Herkunft: [1] Zusammengesetzt aus Nomen Vogel und Adjektiv frei. Fälschlicherweise wird diese Kombination oft mit der Redewendung „frei wie ein Vogel sein“ gleichgesetzt, die aber etwas völlig anderes aussagt. Vogelfrei ist so zu verstehen, dass der Ausgestoßene so wie ein Vogel von jedem frei gejagt und getötet werden durfte. Das Wort ist ein feststehender Ausdruck seit dem 16. Jahrhundert.[1]
Sinnverwandte Wörter: [1] ausgestoßen, geächtet, rechtlos Beispiele: [1] Seit er vogelfrei ist, wird er überall verfolgt. [1] Vogelfreie Menschen können ungestraft getötet werden. [1] „Und kurz darauf beschließt er, heimzureiten, obwohl er nun vogelfrei ist.“[2]
Das deutsche NaZi-Kolonie-Modell wird auf Europa und in Folge die ganze Welt übertragen: Es geht um das Leben und die Zukunft der gesamten Menschheit!
Die Kommission 146 steht 2012 im offenen, offensiven Widerstand gegen die heim-tückische, hinterlistige Fortführung des Hitler-Faschismus und des NaZismus durch die Bundesrepublik Deutschland.