Hartz IV - Für eine Regelsatzklage erscheint eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht erforderlich
Dies gilt zumindest dann, wenn keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass der Kläger in seiner Fähigkeit eingeschränkt sein könnte, sich mündlich und schriftlich auszudrücken, so die Rechtsauffassung des LSG Hessen, Beschluss vom 06.11.2012 - L 6 AS 469/12 B.
Der Klage, mit der die Verfassungswidrigkeit der Regelung des § 20 Abs. 2 SGB II zur Regelsatzhöhe geltend gemacht worden ist, kann im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin vom 25. April 2012 (S 55 AS 9238/12) hinreichende Aussicht auf Erfolg nicht abgesprochen werden (ebenso kritisch die Literatur: vgl. Lenze in Lehr- und Praxiskommentar - LPK-SGB II -, 4. Aufl., § 20 Rn. 20; Anh. § 20, § 10 RBEG, Rn. 6 ff.)
In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass einem Empfänger von Grundsicherungsleistungen, der die gesetzliche Neuregelung des Regelsatzes zum 1. Januar 2011 für verfassungswidrig hält, zuzumuten ist, ein anhängiges Widerspruchsverfahren nicht weiter zu betreiben und dessen Ruhen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Sozialgerichts Berlin gegenüber dem Grundsicherungsträger anzuregen oder um eine lediglich vorläufige Entscheidung gemäß § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III zu bitten (vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 9. Juli 2012, L 6 AS 12/12 B PKH; vgl. auch Beschluss des erkennenden Senats vom 31. August 2009, L 6 AS 227/09 B). http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2...on-pkh-fur.html
Anmerkung: Anderer Auffassung Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.10.2012, - L 12 AS 1689/12 B -
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für Regelsatzklage.
Die Fragen der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze sind derart komplex, dass auch ein vernünftiger Rechtsuchender hierfür im Rechtsstreit mit der die Leistungen bewilligenden Behörde, die rechtskundig vertreten eine Fülle derartiger Verfahren führt, regelmäßig einen Rechtsanwalt einschalten würde.
Wenn auch Sie die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze in Frage stellen und Hilfe benötigen beim Klageverfahren wenden Sie sich vertrauensvoll an das Taem des Sozialrechtsexperten.
Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Taemmitglied des Sozialrechtsexperten RA Ludwig Zimmermann.