Christian Schneider, info also 6/2012, 243: Die Vollstreckung sozialgerichtlicher Urteile gegen die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen)
Die hohe Belastung der Sozialgerichte mit Verfahren über Leistungen nach dem SGB II führt zwangsläufig zu einem Anwachsen der Zahl der Urteile gegen die Jobcenter. Gerade aber diese Urteile werden nicht immer ohne Weiteres umgesetzt, mag es an organisatorischen Mängeln bei den Jobcentern liegen oder an der fehlenden Einsicht in die Richtigkeit der Entscheidung. Während die Zwangsvollstreckung vor Einführung des SGB II an den Sozialgerichten wohl praktisch nie eine Rolle gespielt hat, da die öffentliche Hand in der Regel nicht erst durch die Vollstreckung zur Umsetzung von Urteilen gezwungen werden musste, tauchen nunmehr gehäuft Anträge auf Vollstreckung von Entscheidungen bei den Sozialgerichten auf. Zu beobachten ist, dass hier sowohl bei den Prozessbevollmächtigten als auch bei den Gerichten selbst nicht selten eine gewisse Unsicherheit hinsichtlich des Vorgehens herrscht. Deser Beitrag soll daher die Grundzüge und Besonderheiten der Zwangsvollstreckung sozialgerichtlicher Urteile gegen die Jobcenter näher beleuchten. Aufsatz_infoalso_12_06.pdf http://www.info-also.nomos.de/fileadmin/...oalso_12_06.pdf (199 KB)info also – Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht – Nomos – Heft 6 http://www.info-also.nomos.de/archiv/2012/heft-6/
Einen schönen 1. Weihnachtstag wünscht allen Lesern das Taem des Sozialrechtsexperten. Hiermit möchten wir uns gleichzeitig bei allen bedanken, welche uns immer hilfreich zur Seite standen, beispielhaft von vielen sei erwähnt Willy Voigt.