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2. MAIS NRW hat nun Weisungen zu den KdU hergegeben ============================================= Nach wochenlanger Verzögerung hat nun das MAIS NRW einen Erlass zum Umgang mit der BSG - Entscheidung zu den KdU in NRW rausgegeben. In diesem Erlass wird angeordnet, dass eine Überprüfung von Amtswegen zu erfolgen hat. Auf den ersten BLick bedeutet das, das keine Einzelüberprüfungsanträge zu stellen sind. Nachfolgend relativiert das MAIS diese Regelung alerdins später wieder und sagt, „eine Überprüfung (von Amtswegen) nur im Einzelfall, insbesondere bei gestellten Überprüfungsantrag“. Mit dieser fragwürdigen und meiner Auffassng nach rechtlich nicht vertretbaren Position will das MAIS seine "KdU–Abzocke" fortsetzen. Es wird eben nicht klipp und klar angeordnet, alles hat von Amtswegen überprüpft zu werden, sondern Überprüfung und damit Korrektur nur auf Antrag. Wer von der BSG-Entscheidung keine Kenntnis hat oder auf rechtskonformes Behördenhandeln vertraut soll nach Ansicht de MAIS leer ausgehen. Insofern nicht alsbaldig eine Nachbesserung des Erlasses des MAIS kommt, werden Verbände offensiv dazu aufrufen müssen, dass zehntausende von Menschen die aufgrund der Weisungen des MAIS zu wenig KdU erhalten überprpfungsanträge stellen sollten, denn nur so sind bei Fortbestand der Weisung Ansprüche rückwirkend ansicherbar.
Absolut unerwartet positioniert sich das MAIS positiv zur vollständigen Anwendung aller in 8.2 des WNG genannten Kriterien, somit unter anderen „15 qm mehr für Alleinerziehende“. Alle Kriterien bedeutet aber auch mehr qm bei in absehbarer Zeit zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf, bei jungen Ehepaaren (beide unter 40 J., Ehe noch nicht länger als fünf Jahre bestehend), bei Blinden, rollstuhlfahrenden Schwerbehinderten, Alleinerziehenden mit einem oder mehreren Kindern über 7 Jahren, bei in absehbarer Zeit zu erwartendem zusätzlichen Raumbedarf (Schwangerschaft, geplante Heirat, Zuzug von Partner, anstehende Haftentlassung …). Die Position der „vollständigen Anwendung“ der WNG Kriterien wird auch für andere Bundesländer maßgeblich sein, denn dort sind oft beispielsweise die mehr qm bei Alleinerzieherin strittig. Hier geht es nun zum Erlass des MAIS: http://www.harald-thome.de/media/files/M...2-Anlage-A1.pdf In den NRW Städten werden jetzt Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit zur Einforderung der Umsetzung der BSG Entscheidung notwendig sein. Hier sind jetzt die Verbände gefragt durch PR-Kampagnen, Infoblätter auf die KdU –Änderungen hinzuweisen und die Betroffenen schon mal drauf aufmerksam machen, dass sie vermutlich Überprüfungsanträge stellen müssen um rückwirkend zu gering gezahlte KdU Gelder zu erhalten.
3. Normenkontrollverfahrens gegen die WAV Berlin ============================================ Das LSB Berlin Brandenburg hat im Normenkontrollverfahren zur WAV Berlin eine inhaltliche Prüfung der WAV abgelehnt. Hintergrund ist, der Kläger war ein SGB XII – Empfänger, die WAV nimmt aber keinen Bezug auf Empfänger nach dem SGB XII. Damit hat das LSG BB sehr wohl inhaltliche Mängel an der Berliner WAV deutlich gemacht, nur war es der falsche Kläger. Das bedeutet, für SGB II-Bezieher gibt es derzeit keine Änderungen, aber es sind noch mehrere Normenkontrollverfahren zur WAV anhängig. Hier geht es nun zur PM des LSG BB: http://www.lsg.berlin.brandenburg.de/six...lung_210812.pdf und hier zu einer Kurzeinschätzung in einer Jurisveröffentlichung: http://www.juris.de/jportal/portal/t/1uv...genachricht.jsp und zum Schluss einige Gedanken des Klägervertretenden Rechtsanwalts dazu: http://www.ra-fuesslein.de/wordpress/?p=464
4. BA hat neue Weisungen zum SGB II rausgegeben ========================================== Die BA hat wieder mal neue Weisungen zum SGB II rausgegeben, diesmal zu § 12, 15 und 16c SGB II. Die Weisung zu § 16c SGB II beinhaltet neue Fachliche Hinweise zum Umgang mit Selbstständigen im SGB II. Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
5. Helga Spindler zu Hartz IV: Über die geheimen Netzwerke hinter den Arbeitsmarktreformen ================================================================== Helga Spindler hat sich in einem bemerkenswerte Artikel über die Hintergründe der Arbeitsmarktreformen und der Hartz –Gesetze auseinandergesetzt: (...) Speziell Hartz IV sowie die verbliebene Restarbeitslosenversicherung und Restsozialhilfe haben wir nicht in erster Linie der Hartz-Kommission oder gar dem Namensgeber Peter Hartz persönlich zu verdanken, sondern einer geheimen Staatsaktion, einer recht undemokratischen, handstreichartigen Hintergrundarbeit aus dem Bundesarbeitsministerium (BMA) und dem Bundeskanzleramt – einverständlich koordiniert und gelenkt durch die Bertelsmann Stiftung. (...) Der Artikel ist hier zu finden: http://www.jungewelt.de/2012/08-16/022.php
6. Beachtenswerte Stellungnahme der neuen Richtervereinigung zum PKH-Begrenzungsgesetz ================================================= Die Neue Richtervereinigung (NRV) wendet sich mit einer aktuellen Stellungnahme vehement gegen eine Generalverdächtigung sämtlicher Bedürftigen in Deutschland, welche nun auch zur Beschneidung von Prozesskostenhilfe genutzt werden soll. Baden-Württemberg und Niedersachsen wollen ihre Justizhaushalte auf Kosten ihrer sozial schwachen Bürgerinnen und Bürger entlasten. Die Stellungnahme gibt es hier: http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=24
7. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin ============================================================ In dieser Fortbildung am 27./28. Sep. in Leipzig und am 01./02. Okt. in Berlin werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
8. Fortbildung: ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg ================================================== Auch diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächste FoBi’s findet am 24./25. Sept. in Dresden und am 24./25. Okt. in Hamburg statt. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 26. Sep. in Dresden und 31. Okt. in Ffm ===================================================== Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 26. Sep. in Dresden und 31. Okt. in Frankfurt. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Zweitätige Grundlagenseminare in Wuppertal, Frankfurt, Erfurt und Hamburg ======================================================== Dann möchte ich noch auf meine nächsten zweitätigen Grundlagenseminare hinweisen, diese finden statt am 03./04. Sept. in Wuppertal, am 29./30. Okt. in Frankfurt, am 12./13. Nov. in Wuppertal, am 22./23. Nov. in Erfurt und am 28./29. Nov. in Hamburg statt. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. Fachseminar: Unterkunftskosten und Heizung, Wohnraumsicherung nach SGB II / SGB XII – NEUE Termine Oktober/November in Stuttgart, HH-Harburg, Wuppertal und Dresden =========================================================================== Im Rahmen des Tageseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen. Alle Infos und die Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/f...em-sgb-ii-und-1
12. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete - NEUE Termine in Wuppertal und Dresden =========================================================================== Mein Kollege bietet diese Fortbildungen im September in Hamburg-Harburg, im Oktober in Wuppertal und im November in Dresden an. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Seminarinhalte vermitteln einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen und dem Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen. Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Sozialberater/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte. Alle Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/s...-im-2.-halbjahr
So, das war es mal wieder für heute. Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht Rudolfstr. 125 42285 Wuppertal
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Hallo, ich habe gerade eine kleine Broschüre im Din a 5 Format erstellt. Ladet diese Datei einfach runter und formatiert diese in Word. Dann habt ihr immer die wichtigsten Informationen bei euch. Es wäre nett wenn ihr diese Broschüre vielleicht auch an andere Leistungsberechtigte verteilt. Vielleicht schon bei eurem nächsten Besuch im Jobcenter.
einfach so in Word übernehmen, dazu querformat auswählen und als Buch ausdrucken, das ergibt dann 4 Din a 5 Seiten Abstände außen 1 cm und Mitte auf 1,7 cm euinrichten
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Ein Mensch bittet um seine Rechte, seine Gesundheit, sein Leben und seine Grundsrechte – doch die ARGE ignoriert alles, schweigt und nimmt nun die eigene Verweigerung der Grundrechte als Ausrede für das eigene Nichtstun.
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Hallo an alle,
ich denke das sich hier recht viele äußern werden. Denn, die Zeiten und die Vorgehensweisen werden immer härter.
Ist ja auch klar!
Die Mitarbeiter der Jobcenter haben einen ganz klaren Auftrag zu erfüllen. Kosten einsparen,egal wie! Das sind klare vorgaben der BA Berlin.
Da kommen so manche Sb auf die tollsten einfälle.
Stellt es einfach hier ein. Aber bitte ohne Klarnamen!!! Den Standort des JC solltet ihr aber eintragen damit zu erkennen ist um welche Stadt oder Gemeinde es sich handelt.
Nun bist Du dran. Wenn Du Soforthilfe benötigst, melde Dich kurz, Kontaktaufnahme, siehe mein Profil.
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Zum Thema Amtsarzt, bevor eine Egv abgeschlossen werden darf, muss die Erwerbsfähigkeit festgestellt werden. Das mal vorweg, Nun habe ich meine Jobvermittlerin besonders lieb, auch das nur zum besseren Verständnis. Sie wollte mir also etwas Gutes tun, eine Egv, na klar warum denn nicht. Sie klimperte auf der Tastatur, und siehe da, eine vorgefertigte Egv kam heraus. Ich darauf, ihnen ist bekannt das man eine Egv nur mit erwerbsfähigen Hilfeempfänger abschließen darf? Sie darauf, sind sie denn krank? Ich, ne fühle mich recht gut. Woher haben sie die Gewissheit dass ich erwerbsfähig bin? Sie, öööhhhh, ja etwa nicht!? Nun merkte sie dass sie in der Sackgasse gelandet war, suchte nach einer Möglichkeit mir doch noch etwas Gutes (Egv) angedeihen zu lassen. Da kam ihr der glorreiche Gedanke ein Gutachten erstellen zu lassen um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Zunächst versuchte sie mich davon zu überzeugen das auch sie sehr stark daran interessiert sei wie dann nun mein gesundheitlicher Zustand sei. Als ich sie dann nach ihren medizinischen Ausbildungen befragte, die sie ja benötigt um ein Gutachten deuten zu können, in der Regel machen das Ärzte und nicht eben ehemalige Postler oder halt Sb vom JC. Da merkte sie zum 2. Mal das sie wieder in einer Sackgasse gelandet war. Ihr Ausweg daraus, dann werde ich sie vom MD vorladen lassen! Nehmen sie ihre Gesundheitsakten mit und gut iss. Ich, welche Unterlagen? Ich verfüge über keine! Auch wenn, ginge es weder sie noch dem Amtsarzt etwas an was dort drin steht. Aber ich habe nicht mal einen Hausarzt! Sie, wie keinen Hausarzt? Ich, ich habe keinen! Um nicht zum 3. Mal in der Sackgasse zu landen ließ sie rechtzeitig davon ab. Ich bekam also einen Einladungstermin zum MD, nahm diesen auch wahr, er schaute mich an und fragte, waren sie nicht schon mal vor 3 Jahren bei mir? Ich, gutes Gedächtnis oder so wenig zu tun? Sein Gesicht wurde schlagartig blass, nun viel ihm die damalige Situation sicher wieder ein. Denn, genau über diesen Arzt musste ich damals die Ärztekammer informieren. ( Untersuchung, 1 Minute, Ergebnis topfit). Und nun stand ich wieder vor ihm. Er, dann zeigen sie mal ihre ärztlichen Unterlagen. Ich, welche Unterlagen! Ich bin hier damit sie mich ausgiebig begutachten! Auch wenn ich welche hätte, würde ich ihnen diese nicht überlassen müssen! Gleiche Spiel wie vor 3 Jahren, 1 Minute gucken, alles klar mit ihnen. Ich schicke das Gutachten dann an das Jobcenter. Ich, das untersage ich ihnen ausdrücklich!!! Ich weise sie ausdrücklich auf ihre Schweigepflicht hin!!! Er wusste dass ich keinen Spaß mache, und mit der Ärztekammer wollte er sicherlich wegen mir nicht erneut Stress bekommen. Er sah mich hilfesuchend an, wie soll ich das denn nun machen? Ich, ganz einfach, Briefumschlag an mich adressieren, Gutachten rein und dann eben per Post an mich versenden. Also, nix JC, nix Sb! An mich direkt! Und fettich iss!
Das hat er dann auch verstanden und war folgsam. 3 Wochen später bekam ich das Gutachten und kurz darauf einen Einladungstermin meiner Sb. Ihr ahnt es schon? Ja genau, sie wollte mir doch dieses besondere Bonbon (Egv) noch zukommen lassen, aber dazu benötigte sie doch nun zwingend diese Informationen aus diesem Gutachten. Aber wie nun daran kommen konnte ich in ihrem Gesicht lesen. Natürlich gar nicht! Und genau das erklärte ich ihr kurz und bündig. Iss nich! Nun platzten all ihre schönen Träume mich mit einer Egv zu beglücken.
Aber dann kam ihr der Plan B in den Sinn, dann mache ich das eben als VA. Vergaß aber das man gegen eine Egv als VA auch widersprechen kann und die Aufschiebende Wirkung macht solch einen VA auch zum zahnlosen Tiger. Ihr könnt euch denken wie es weiter ging/endete? Natürlich verfasste ich eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen diese liebe Sb, fasste auch die zusätzlichen unnötigen Kosten für das JC kurz zusammen, mit dem Hinweis ob man sich solche Mitarbeiter in der heutigen Zeit leisten könne. Zusätzlich machte ich noch darauf aufmerksam dass ich diese Aktion dem Bund der Steuerzahler gemeldet habe. Das tragische Ende, ich kann nun leider auf diese liebe Sb nicht mehr zurückgreifen! Vielleicht hat sie sich einen ruhigeren Job gesucht. Bonbons verteilen ist gar nicht so einfach. Was ich damit sagen möchte, die Sb können nicht flüchten! Nur kündigen oder rausgeschmissen werden. Unter diesem Druck möchte ich nicht Tag täglich stehen. Also, beglückt sie regelmäßig zb. mit, Fachaufsichtsbeschwerden, Widersprüche, Klagen, vielleicht sogar mit persönlichen Besuchen . Tun wir ihnen auch mal etwas Gutes.
Gruß Manni
PS. Seht dieses bitte nur als Denkanstoß an, einfach mal über den Tellerrand hinausschauen
Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider – Ordinarius für Öffentliches Recht – hat als Verfahrensbevollmächtigter für das „Mitglied des Deutschen Bundestages“, Bayer. Staatsminister a.D., Dr. Peter Gauweiler eine Organklage, eine Verfassungsbeschwerde, einen Antrag auf andere Abhilfe, sowie einen Antrag auf einstweilige Anordnung bei dem „Bundesverfassungsgericht“ – betreffend das neue Wahlrecht – eingereicht.
Nach einer diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes vom 25.07.2012 steht nunmehr endgültig fest, dass unter der “Geltung” des Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum von 07.05.1956 – noch nie “ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber” am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1959 nichtig sind.